Besteu­erung der "Mütter­rente" ist undurch­sichtig

Die "Mütterrente" wird besteuert - und zwar ein höherer Anteil als von vielen Senioren angenommen. Das ergibt sich versteckt aus den aktuellen Mitteilungen der Rentenversicherung.

Die Mütterrente unterliegt nicht in vollem Umfang der Steuer. Genauso wie die ursprüngliche Rente bleibt auch ein Teil der "Mütterrente" steuerfrei. Wie hoch der steuerfreie Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Die Rentenversicherung rechnet also, als sei die "Mütterrente" bereits im Jahr des Rentenbeginns gezahlt worden. Der steuerfreie Anteil bezieht sich demnach nicht auf die im Jahr 2014 ausgezahlte "Mütterrente", sondern wird auf das Jahr des Rentenbeginns zurückgerechnet. Dies wird den Senioren jedoch nicht erklärt. Deshalb sind viele Rentner überrascht, wenn ein größerer Teil der "Mütterrente" in die Besteuerung einbezogen wird.

Betroffen sind Senioren, die vor dem Jahr 2014 in Rente gegangen sind, insbesondere aber Rentner, die seit 2005 oder früher eine Rente erhielten und mehrere Kinder haben. Bei ihnen fällt der steuerpflichtige Rentenanpassungsbetrag in diesem Jahr besonders hoch aus. Eigentlich werden dort nur die jährlichen Rentenerhöhungen erfasst. In diesem Jahr kommt aber ggf. noch eine Rentenanpassung wegen der "Mütterrente" hinzu. Ob der Rentner durch die Mütterrente mehr Steuern zahlt oder in die Steuererklärungspflicht rutscht, hängt vom Einzelfall ab. Der BdSt hat die Finanzverwaltung aufgefordert, den Senioren die Besteuerung der "Mütterrente" aufzuzeigen. Spätestens im Steuerbescheid muss deutlich werden, in welchem Umfang die Mütterrente steuerlich zu Buche schlägt. Ein entsprechendes Schreiben ans Bundesministerium der Finanzen hat der BdSt in der vergangenen Woche versandt.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)