Steuer­liche Behandlung von Betriebsver­anstaltungen

Die Finanzverwaltung hat in einem Schreiben zur Anwendung der neuen Regelungen bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen Stellung genommen. Neu ab 2015 ist insbesondere die Einführung eines lohnsteuerlichen Freibetrags in Höhe von 110 Euro je Betriebsveranstaltung.

Daneben werden verschiedene Einzelfragen, wie z. B. die Begriffe Betriebsveranstaltung, Zuwendung, Reisekosten, aber auch umsatzsteuerliche Auswirkungen erläutert.

(Siehe dazu BMF-Schreiben vom 14.10.2015 - IV C 5 - S 2332/15/10001)

Den Volltext des BMF-Schreibens finden Sie hier