Wegfall der Erbschaft­steuerbegünstigung bei Hinzu­erwerb eines Kommandit­anteils und anschließender Veräußerung

Der BFH hat mit Urteil vom 26.02.2014 II R 36/12 zur Frage Stellung genommen, in welcher Höhe die Steuerbegünstigung nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG für hinzuerworbene Kommanditanteile entfällt, wenn der Steuerpflichtige vor Veräußerung von Anteilen bereits an der Personengesellschaft originär beteiligt war.

In diesem Fall kann nach Auffassung des Gerichts die Steuerbegünstigung nur insoweit entfallen, als der Gesellschafter nach der Veräußerung nicht mehr in Höhe des begünstigt erworbenen Gesellschaftsanteils beteiligt ist.

Das Urteil im Volltext