Urteils­spruch zur Erbschaft­steuer am 17.12.

Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz am 17.12. verkünden. Dies teilte das Gericht mit. Das Urteil basiert auf der mündlichen Verhandlung vom 08.07.2014. Es wird erwartet, dass das Gericht in seinem Urteil sich zu den Verschonungsregeln beim Betriebsvermögen äußern wird: Nach geltendem Recht kann Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt übertragen werden. Dies gilt zum Beispiel bei der Fortführung des Unternehmens und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Verschonungsregeln hatten die Richter des Bundesfinanzhofes kritisiert und die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

In dem Ausgangsfall selbst ging es nicht um die Übertragung von Betriebsvermögen. Im Fall erbte ein Neffe im Jahr 2009 Barvermögen von seinem Onkel. Dieses Privatvermögen wurde mit einem Steuersatz von 30 % versteuert. Damit galt derselbe Steuersatz für Familienangehörige wie für fremde Dritte. Aus Sicht des Neffen verstößt dieses Gleichsetzung gegen das Grundgesetz, da die Familie nicht ausreichend geschützt werde. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hatte diesen Fall unterstützt, um für Familienangehörige Rechtssicherheit zu schaffen. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz geändert. Seit dem Jahr 2010 gelten für Familienangehörige der Steuerklasse II (z. B. Geschwister, Nichten und Neffen) und Fremde wieder unterschiedliche Steuersätze. Insoweit war der Protest des BdSt gegen das im Jahr 2009 erneuerte Erbschaftsteuergesetz erfolgreich.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)