Steuerer­mäßigung für Handwerker­leistungen (§ 35a EStG): Schornstein­fegerleistungen jetzt in vollem Umfang begünstigt

Die Finanzverwaltung hat mitgeteilt, dass künftig nicht nur die Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten eines Schornsteinfegers begünstigt sind, sondern - entgegen der bisherigen Praxis - auch Mess- oder Überprüfungsarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau.

Für entsprechende Arbeitskosten kommt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro, in Betracht.

Die Neuregelung gilt in allen noch offenen Steuerfällen.

(Vgl. BMF-Schreiben vom 10.11.2015 - IV C 4 - S 2296-b/07/0003)