Gesetz zur steuer­lichen Förderung des Mietwohnungs­neubaus geplant

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus veröffentlicht.

Danach können für neue Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 % in Anspruch genommen werden (neuer § 7b EStG); die Sonderabschreibungen können neben der linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG vorgenommen werden.

Die neue Förderung kommt nur für Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellten Bauantrags (bzw. Bauanzeige) in Betracht, wenn neuer, für die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken geeigneter Wohnraum geschaffen wird. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro/m² Wohnfläche nicht übersteigen; das Objekt muss 10 Jahre lang der Vermietung von Wohnzwecken dienen.

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung beträgt maximal 2.000 Euro/m² Wohnfläche.

Zu weiteren Einzelheiten siehe

auf den Seiten des BMF