Einspruch geboten: Pauschalsteuer nach § 37b EStG als Betriebsausgabe abzugsfähig?Zunächst vom Niedersächsischen Finanzgericht abschlägig entschieden, befasst sich nun der BFH mit der Rechtsfrage, ob der Zuwendende die von ihm übernommene pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG auf Aufwendungen für Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG als Betriebsausgabe abziehen kann. In der Praxis sollte daher bei entsprechenden Sachverhalten
(Auszug aus einer Information des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V.) |