Sachbe­zugs­werte ab 2015

Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2014 I S. 1799) gegenüber 2014 nicht verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung auch ab dem 01.01.2015 weiterhin insgesamt 229 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:

  • Frühstück: 49 Euro

  • Mittag-/Abendessen (jeweils): 90 Euro monatlich.

Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt,  ergibt sich somit ein Wert von 3,00 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,63 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.