Sachbe­zugs­werte ab 2018

Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2017 I S. 3906) gegenüber 2017 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2018 insgesamt 246 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:

  • Frühstück: 52 Euro

  • Mittag-/Abendessen (jeweils): 97 Euro monatlich.

Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt,  ergibt sich somit ein Wert von 3,23 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,73 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.

(Siehe BMF-Schreiben vom 21.12.2017 – IV C 5 – S 2334/08/10005-10)