Sachbe­zugs­werte ab 2016

Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2015 I S. 2075) gegenüber 2015 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2016 insgesamt 236 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:

  • Frühstück: 50 Euro

  • Mittag-/Abendessen (jeweils): 93 Euro monatlich.

Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt,  ergibt sich somit ein Wert von 3,10 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,67 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.