Bundeskabinett beschließt SozialversicherungsrechengrößenDas Kabinett hat am 15.10.2014 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015 beschlossen. Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung turnusgemäß angepasst. Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2015 im Überblick:
*In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. (Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) |