Statistik des Bundes­finanzhofs zu Verfahren für das Jahr 2017

Die elf Senate des BFH haben im Berichtsjahr insgesamt 2.571 Verfahren erledigt. Die Erledigungen sind zwar - verglichen mit denen des Vorjahres - leicht rückläufig, übersteigen allerdings noch deutlich die Zahl der eingegangenen Fälle (2.496). Im Ergebnis konnte so der Bestand an unerledigten Verfahren zum Ende des Jahres 2017 erneut reduziert werden und liegt nun bei 1.641.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren beim BFH lag in 2017 bei acht Monaten. Die Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden und Prozesskostenhilfeanträge.

Aussagekräftiger ist daher die durchschnittliche Verfahrensdauer der Revisionen, in denen eine Sachentscheidung ergeht. Denn nur in diesen Verfahren geht es um die Klärung von entscheidungsbedürftigen Rechtsfragen. Sie beträgt im Berichtsjahr 21 Monate (nach 18 Monaten im Vorjahr). Die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerden dauerte durchschnittlich fünf Monate (gegenüber sechs Monaten im Vorjahr).

Gestiegen gegenüber dem Vorjahr ist der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen. Er beträgt in 2017 für alle Verfahren 18 % gegenüber 15 % im Vorjahr. Bei den Revisionen liegt der Erfolgsanteil bei 44 % (32 % in 2016), bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es - wie im Vorjahr - 13 %.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des BFH)