Homeoffice von der Steuer absetzenArbeitnehmer, die im Homeoffice - also von zu Hause aus - arbeiten, profitieren jetzt von einer Vereinfachungsregel. Das sog. Homeoffice wird immer beliebter. Das Prinzip: Ein Arbeitnehmer arbeitet ganz oder teilweise von zu Hause aus, hat also neben dem klassischen Schreibtisch im Büro auch Schreibtisch und Firmencomputer in den eigenen vier Wänden. Das bringt Steuervorteile, denn der Arbeitnehmer kann sämtliche Kosten z. B. für Strom, anteilige Miete oder die Deckenlampe von der Steuer absetzen. Mit einer Einschränkung: Pro Jahr dürfen nur bis zu 1.250 Euro in der Steuererklärung eingetragen werden. Ausnahme: Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der beruflichen TätigkeitDiese Einschränkung entfällt, wenn das Arbeitszimmer zu Hause der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Das heißt: Der Arbeitnehmer arbeitet nur am heimischen Rechner. Dann können die Kosten in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden. Vereinfachungsregel der Oberfinanzdirektion MünsterNun zeigte kürzlich die Oberfinanzdirektion Münster ein Herz für Arbeitnehmer mit Homeoffice. Demnach müssen Heimarbeiter zwei Bedingungen erfüllen, dann können auch sie die Kosten für ihr Arbeitszimmer in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen:
"Arbeitsecke" noch umstrittenDerzeit beschäftigt die Finanzgerichte noch die Frage, wie viele Kosten man bei einer „Arbeitsecke“ oder einem Arbeitsplatz in einem Durchgangszimmer absetzen kann. Bis hier eine Entscheidung gefallen ist, sollten Heimarbeiter alle Kosten in der Steuererklärung eintragen und die Gerichtsverfahren abwarten. (Auszug aus einer Information der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V.) |