Befristete Sonderab­schreibungen für Wohnungs­bau geplant

Wie bekannt geworden ist, will das Bundesfinanzministerium mit einer befristeten Sonderabschreibung den Neubau von Mietwohnungen ankurbeln. In den Jahren 2016 bis 2018 soll eine Sonderabschreibung von bis zu 29 % für den Bau neuer Wohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Dies geht aber nur dann, wenn die Länder mitziehen, allen voran das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen. In vielen Kommunen gibt es zu wenig Wohnraum, insbesondere für Geringverdiener und kinderreiche Familien. Die Flüchtlingskrise hat dieses Problem noch verschärft.

(Auszug aus einer Pressemitteilung der dpa)