Jahres­steuergesetz mit zahl­reichen Änderungen vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 02.12.2022 das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Das Gesetz umfasst in der nun beschlossenen Fassung u. a. folgende Regelungen:

Zur Wirksamkeit des Gesetzes bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates, der darüber voraussichtlich am 16.12.2022 beraten wird, sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Das JStG in der vom Bundestag verabschiedeten Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 02.12.2022 finden Sie hier