Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023

Das Bundesministerium der Finanzen hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder (zum Stand 6. Juni 2024) die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023 zusammengestellt:

  • Unerledigte Einsprüche am 31.12.2022: 2.301.492
  • Eingegangene Einsprüche: 9.932.766 (Veränderung gegenüber Vorjahr: +233,5 %)
  • Erledigte Einsprüche: 3.675.126 (Veränderung gegenüber Vorjahr: +12,8 %), davon erledigt durch
    1. - Rücknahme des Einspruchs: 679.983 (18,5 %)
      - Abhilfe: 2.528.109 (68,8 %)
      - Einspruchsentscheidung: (ohne Teil-Einspruchsentscheidungen) 437.350 (11,9 %), Teil-Einspruchsentscheidung 8.822 (0,2 %)
      - auf andere Weise: 20.862 (0,6 %)
  • Saldo aus Übernahmen, Abgaben, Storni und sonstigen Bestandskorrekturen 109.501
  • Unerledigte Einsprüche am 31.12.2023: 8.668.633 (Veränderung gegenüber Vorjahr: +276,7 %)
  • Gegenüber den Vorjahren haben sich die Anzahl der eingegangenen Einsprüche und auch der Stand der zum 31. Dezember 2023 unerledigten Einsprüche erheblich gesteigert, was im Wesentlichen auf die eingehenden Einsprüche betreffend die Grundsteuerreform zurückzuführen ist.

    Im Jahr 2023 wurden gegen die Finanzämter 47.309 Klagen erhoben (nach der Zählweise der Finanzverwaltung); dies entspricht einem Prozentsatz von lediglich 1,3 % der insgesamt erledigten Einsprüche.

    (Auszug aus der Statistik des Bundesministeriums der Finanzen über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023; weitere Einzelheiten zu den Auswertungen finden Sie > hier.)