Das dritte Entlastungs­paket der Bundesregierung

Um eine angemessene und schnelle Entlastung von Privatpersonen und Wirtschaft aufgrund der stark steigenden Belastung durch die hohen Energiepreise zur erreichen, hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am 03.09.2022 ein weiteres umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt, das nun zügig umgesetzt werden soll.

Neben diversen Maßnahmen auf dem Energiemarkt (z. B. Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Energieunternehmen, Strompreisbremse für den Basisverbrauch, Dämpfung steigender Nutzungsentgelte für Stromnetze, Verschiebung der Erhöhung des CO2-Preises im Brennstoffemissionshandel auf den 01.01.2024) sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Einmalige Auszahlung einer steuerpflichtigen Energiepreispauschale i. H. von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner zum 01.12.2022 durch die DRV
  • Einmaliger Heizkostenzuschuss i. H. von 200 Euro für alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschülern
  • Ausweitung des Wohngeldanspruchs ab 01.01.2023 sowie einmaliger Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 9-12/2022 i. H. von 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person zusätzlich 100 Euro
  • Erhöhung des ab 01.01.2023 geplanten Bürgergeldes um etwa 500 Euro
  • Anhebung der Höchstgrenze für Midi-Jobs von 1.600 Euro auf 2.000 Euro ab 01.01.2023
  • Abbau der Kalten Progression durch Anpassung der Tarifeckwerte im Einommensteuertarif ab 01.01.2023
  • Vorgezogene Erhöhung des Kindergeldes ab 01.01.2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind sowie Erhöhung des Kinderzuschlags ab dem 01.01.2023 auf 250 Euro monatlich
  • Verlängerung des Spitzenausgleichs bei Strom- und Energiesteuern energieintensiver Unternehmen um ein weiteres Jahr
  • Schaffung eines bundesweiten Tickets im Öffentlichen Nahverkehr
  • Verlängerung des Kurzarbeitergeldes über den 30.09.2022 hinaus
  • Verlängerung der Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie auf 7 %
  • Flankierende zivilrechtliche Maßnahmen wie Verhinderungsmöglichkeit bei der Sperrung von Strom- und Gaslieferung an Verbraucherinnen und Verbraucher im Falle der Zahlungsunfähigkeit sowie Lockerungen bei der Insolvenzantragspflicht für im Kern überlebensfähige Unternehmen
  • Abschaffung der sog. Doppelbesteuerung der Rente durch vorgezogene volle steuerliche Absetzbarkeit der Rentenbeiträge ab 01.01.2023 und Besteuerung erst in der Auszahlungsphase der Rente
  • Senkung der Umsatzsteuer auf Gas auf 7 % ab 01.10.2022 zeitlich befristet bis Ende März 2024
  • Entfristung und Verbesserung der Home-Office-Pauschale auf einen Werbungskostenabzug i. H. von 5 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 600 Euro pro Jahr

(Auszug aus einer Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums)