Künstler­sozialabgabe 2024

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Selbständigen tragen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven ist für die Durchführung der Künstlersozialversicherung zuständig. Die Betriebsprüfung der künstlersozialabgabepflichtigen Arbeitgeber erfolgt durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung.

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr in der Künstlersozialabgabe-Verordnung festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Für das Jahr 2024 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5 % betragen. Zur Künstler¬sozialabgabe-Verordnung 2024 (KSA-VO 2024) wurde am 14.07.2023 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.

Nach Darstellung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sind mit dem dramatischen wirtschaftlichen Einbruch infolge der Corona-Pandemie auch die künstlersozialabgabepflichtigen Entgelte im Jahr 2020 um fast 20 % zurückgegangen. Insbesondere für 2022 ist eine deutliche Erholung der sog. Honorarsumme und - damit verbunden - der Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe zu beobachten. Der Erholungsprozess fand dabei mit deutlich größerer Dynamik statt, als es zunächst zu erwarten war. Die bei der Künstlersozialkasse gemeldete Honorarsumme hat im Jahr 2022 wieder den Stand wie vor der Pandemie erreicht. Dies und der Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Höhe von insgesamt über 175 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2023 tragen zur finanziellen Stabilisierung der Künstler¬sozialkasse bei und machen es möglich, dass der aktuelle Abgabesatz in der Künstler¬sozialversicherung in Höhe von 5 % beibehalten werden kann.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des BMAS vom 14.07.2023)